Die Vereinsgewässer werden von uns nicht nur beangelt, sondern auch
gepflegt und ufergereinigt. Außerdem wird die Wassergüte regelmäßig
überwacht.
DIE SCHWINGE ( Pachtgemeinschaft mit Stade und Fredenbeck ):
Oberlauf ab Brücke Mulsum flussabwärts bis Ecke Erleninsel
in Stade, Burggraben ab Erleninsel bis Holzhafen,
Holzhafen ohne Schleusenbereich,
Unterschwinge ( Tidegewässer ) ab Stadthafen
Angelverbot herrscht in der Schwinge ab Brücke Mulsum flussaufwärts, allen Seitengräben, den toten Armen ( Beamtenteich und Arm beim Anglerheim ) , allen nicht genannten Burggräben incl. dem flachen Burggraben bei der Insel und im Bereich der Schleuse beim Holzhafen.
Es darf mit 3 Angeln mit je 1 Haken geangelt werden.
Das Angeln von allen Brücken ist generell verboten !
Weitere Regelungen findet Ihr in der Gewässerordnung
Die Schwinge unterhalb der Mulsumer Brücke
Die Schwinge oberhalb der Brücke zwischen Schwinge und Fredenbeck
Die Schwinge im Bereich der Gemarkung Schwinge
Die Schwinge oberhalb der Kramerbrücke in Stade
Der Burggraben unterhalb der Brücke bei der Erleninsel in Stade
Der Burggraben oberhalb der Brücke am Holzhafen in Stade
Der Holzhafen in Stade
Der Holzhafen in Stade von der Salztorsschleuse aus
Die Unterschwinge im Bereich der Bootswerft (Tidegewässer)
Die Unterschwinge im Bereich Stadersand (Tidegewässer)
DIE OSTE ( Pachtgemeinschaft ) :
Von der Fähre Schönau bei Strom-Kilometer 22,690 aus flussabwärts bis zur Seeschleuse nördl.Gem.Oberndorf, Stromkilometer 66,690
Weiter unterhalb wird die Oste zum freien Küstengewässer .
Angelverbote und weitere Regelungen sind dem gesonderten
Erlaubnisschein der Ostepachtgemeinschaft zu entnehmen.
Pütte im Ostebogen Schönau / Brobergen.
Skizze der Pütte
Das Gewässer ist 22 Hektar gross und selbst bei Ebbe noch zwischen 1,5 und 2 Meter tief.
Die maximale Tiefe beträgt zwischen 6 und 7 Meter. Die Pütte ist rundum begehbar, nur die drei Inseln stehen unter Naturschutz. Durch die direkte Verbindung zur Oste können die im Fluß lebenden Fische in das neu entstandene Gewässer ziehen.
FISCHEREIBEDINGUNGEN: Das Legen von Reusen und das Beangeln vom Boot aus sind nicht gestattet. Ansonsten gelten die Bestimmungen des gelben Osteerlaubnisscheins.
ANFAHRTSWEG: Von ESTORF aus die Strasse " SCHRÖDEN " fahren. An der Kreuzung OSTESTRASSE einfach geradeaus weiterfahren bis ans Ende der Strasse. Parkmöglichkeiten bestehen rechts und links auf dem Seitenstreifen. Die Zufahrten zu den Weidegrundstücken sind unbedingt freizuhalten !
SKIZZE ANFAHRT :
Die Oste bei Ahrensflucht
Die Oste bei Bentwisch
Die Oste bei Bentwisch-Osten
Die Oste bei Großenwörden
Die Oste bei Hemmoor
Die Oste bei Kranenburg
Oberndorf
Oste mit Brücke B 495
Osten Schwebefähre
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Der See in Schwingerbaum ( Pachtgewässer ) :
darf ausschließlich von Mitgliedern des AV Schwinge beangelt werden !
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Der Teich in Hagenah ( Pachtgewässer ) :
darf ausschließlich von Mitgliedern des AV Schwinge beangelt werden !